Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen – So geht‘s
Ob privater oder geschäftlicher Einkauf, online oder persönlich: Wenn Sie als Schweizer im Ausland Waren kaufen, zum Beispiel in Deutschland, können Sie sich in den meisten Fällen die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Bei einem derzeitigen deutschen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent ist das eine unschlagbare Möglichkeit, günstig im Ausland einzukaufen. Egal, ob Sie die Waren selbst mit über die Grenze nehmen möchten oder sich diese liefern lassen: Folgende sind die Bestimmungen zur Einfuhr von Waren in die Schweiz und zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer.
Voraussetzungen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Um sich die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr in die Schweiz wieder zurückerstatten lassen zu können, müssen Sie folgende Regeln beachten:
· Sie müssen einen permanenten Wohnsitz in der Schweiz angemeldet haben
· die Waren müssen einen Mindesteinkaufswert erreichen, der je nach Land unterschiedlich hoch ausfällt
· Sie benötigen einen Ausfuhrschein, den Sie direkt beim Einkauf auf Nachfrage vom Kassierer erhalten
· dieser Ausfuhrschein muss vollständig ausgefüllt sein
· heften Sie die Rechnung an den Ausfuhrschein
· lassen Sie diesen vom deutschen Zollschalter abstempeln
Den Ausfuhrschein können Sie übrigens nicht nachträglich abstempeln lassen, sondern müssen dies direkt bei der Einfuhr der Ware in die Schweiz tun. Lange Schlangen am Zoll können Sie dann leider nicht umgehen.
Achtung mit den Zollgebühren
Doch auch die Schweiz ist natürlich kein Schlaraffenland, wenn es um Zollgebühren und die Mehrwertsteuer geht. Bei einem Wert von mehr als 300 Franken für alle eingeführten Waren, erhalten Sie nämlich zwar die ausländische Mehrwertsteuer zurück, müssen dafür aber die schweizer Mehrwertsteuer sowie eventuelle Zollgebühren bezahlen. Bei Postsendungen gilt diese Grenze übrigens nicht. Ab einem Warenwert von fünf Franken müssen Sie bei Waren via Postlieferung die schweizer Mehrwertsteuer begleichen.