Handelsrechnung – wichtige Basis
Was sollte drauf sein
Die folgenden Informationen sollten auf einer Handelsrechnung vermerkt sein.
- genaue Adresse des Absenders
- genaue Adresse des Empfängers
- Bestellnr. des Auftraggebers
- Titel Rechnung oder Proforma-Rechnung, Datum und Referenz
- Markierung der Verpackung
- Anzahl und Typ der Verpackung
- Gewicht netto / brutto
- genaue Bezeichnung der Ware und Menge
- Preisangabe pro Einheit und Totalwert
- Währung der Preisangabe
- INCOTERM
- Zolltarif-Nr. der Ware / HS-Code
- Eventuell genaue Versanddetails (z.B. bei Seefracht das Schiff und die Containernr.)
- für Länder mit spezifischer Vorschrift müssen Holzverpackungen nach ISPM15 Standard markiert sein
- Steuernummern des Absenders und des Empfängers
- Ursprungsnachweis
Der Ursprungsnachweis ermöglicht die Einfuhr mit Präferenz (profitieren von Freihandelsabkommen). Je nach Warenwert reicht eine einfache Ursprungserklärung. Diese muss wie folgt lauten:
„Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ………) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ……… Ursprungswaren sind.“
Bei einem Warenwert unter CHF 10’300 reicht dieser Satz. Über einem Warenwert von CHF 10’300 muss dieser Satz mit einer Bewilligungsnummer ergänzt oder ein EUR1 Dokument erstellt werden. Diese Warenwertgrenze variiert aber je nach Land oder Währung. Die entsprechenden Wertgrenzen können auf der offiziellen Seite der Eidgenössischen Zollverwaltung heruntergeladen werden.
Ausserdem muss die Handelsrechnung original unterschrieben sein und in dieser Form vorliegen, sofern keine Bewilligungsnummer vorhanden ist. Abhängig vom Land, in das die Waren exportiert werden, muss darauf geachtet werden, dass der Satz in einer akzeptierten Sprache verfasst ist. Eine entsprechende Übersicht dieser Sprachen sowie weitere landesspezifische Vorschriften finden Sie in diesem Merkblatt. Aber ACHTUNG: In jedem Fall müssen Sie auch den angegebenen Ursprung belegen können!