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Logistikbegriffe mit I

Abk. für International Air Transport Association. Internationale Körperschaft zur weltweiten Interessenvertretung des kommerziellen Luftverkehrs.

Abk. für IATA Dangerous Goods Regulations. Gefahrgutvorschriften im Lufttransport

Abk. für International Maritime Dangerous Goods Code – Gefahrgutvorschriften im Seetransport -Gefahrgut.

Abk. für International Commercial Terms. Erstmals 1936 von der internationalen Handelskammer in Paris aufgestellte Handelsklauseln, die im internationalen Handel gebräuchliche Vertragsformeln regeln.

Schriftliche Erklärung auf einem Orderpapier, in der Regel auf der Rückseite, mit welcher der jeweilige Inhaber des Papiers das Eigentumsrecht aus dem Papier auf den von ihm Genannten überträgt.

Auslieferung der Ware nur gegen Bezahlung, d. h. gegen Bargeld oder unwiderrufliche Bankbestätigung. Die „Einheitlichen Richtlinien für Inkassi“ (ERI) der Internationalen Handelskammer in Paris gewährleisten eine einheitliche Auslegung im internationalen Handelsverkehr.

Kombination von verschiedenen Transportsystemen respektive Verkehrsträgern (Strassen-, Schienen-, Luft- und Seeverkehr).

Internationale Norm, welche die Dokumentation und die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung eines Qualitätsmanagementsystems vorschreibt. ISO 9001:2000 fordert eine durchgängige Beschreibung aller qualitätssichernden Massnahmen des Betriebes.

Abk. für International Standard on Phytosanitary Measures. Internationale Richtlinien für Holzverpackungen im Internationalen Verkehr. Momentan sind davon die folgenden Länder betroffen:
• China, ausser Hong Kong
• Indien
• Australien
• Südafrika
• USA
• Canada
• Südkorea
Weitere Informationen unter International Phytosanitary Portal (IPP)

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